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Zollabfertigungsverfahren für den Export von Setzlingen

Baumschulbestandgemäß den Vorschriften für die Ausfuhr von Samen, Setzlingen und Blumen als gesetzlich vorgeschriebene Kontrollware eingestuft ist; Es unterliegt daher der obligatorischen Zollquarantäneüberwachung. Der Prozess ist grob in vier Kernphasen unterteilt: 1. Vorläufige Qualifikationsregistrierung; 2. Quarantäneinspektion inländischer Herkunft; 3. Hafenzollanmeldung und -freigabe; und 4. Einfuhrabfertigung im Zielland.

I. Grundlegende Vor-Export-Qualifikationen (Müssen vor dem Versand erworben werden; können nicht rückwirkend bearbeitet werden)

1. Grundlegende Unternehmensqualifikationen

1) Import- und Exportbetriebsrechte (Zollregistrierung, Systemzugang zum „elektronischen Hafen“); 2) Registrierungszertifikat für Unternehmen, die sich mit der Produktion und dem Betrieb von Exportsamen, Setzlingen und Blumen befassen (eine Kernqualifikation, gültig für 3 Jahre).


Antragskanal: Online-Antrag über die Plattform „Internet + Zoll“, gefolgt von der Zollüberprüfung vor Ort der Baumschulbasis, des Pflanzenschutzsystems und der Aufzeichnungen zur Schädlings-/Krankheitsüberwachung.

Zwingende Anforderungen: Besitz einer für den Export vorgesehenen Baumschule (oder eine Kooperationsvereinbarung dafür); keine größeren Ausbrüche von Pflanzenschädlingen oder Krankheiten innerhalb der letzten zwei Jahre; Einsatz von engagiertem Pflanzenschutzpersonal; und Führung vollständiger Aufzeichnungen über den Anbau von Baumschulen und die Schädlings-/Krankheitsbekämpfung.


2. Zusätzliche Dokumentation für spezialisierte Baumschulbestände

1) Gefährdete Arten (z. B. Ginkgo, Eibe, Podocarpus): Eine „Import- und Exportgenehmigung für gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen“ (Genehmigung für gefährdete wildlebende Tiere und Pflanzen), ausgestellt vom Amt für Import- und Exportmanagement gefährdeter wildlebender Tiere und Pflanzen der National Forestry and Grassland Administration. 2) Genetisch veränderter (GV) Baumschulbestand: Ein „Biosicherheitszertifikat für genetisch veränderte Organismen“, ausgestellt vom Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten. 3) Für bestimmte Länder spezifische Anforderungen: Berichte über die Prüfung von Kultivierungsmedien und/oder Begasungs-/Desinfektionszertifikate.


3. Überprüfen Sie die Quarantäneanforderungen des Ziellandes im Voraus (höchste Priorität)

Die Einreisebestimmungen unterscheiden sich von Land zu Land erheblich:

Australien, Neuseeland und die EU: Das Vorhandensein einheimischen Bodens verbieten; Kultivierungsmedien müssen sterilisiert sein; obligatorische ergänzende Quarantäneerklärungen sind erforderlich; und die Kultivierung/Beobachtung unter Quarantäne nach der Einreise wird durchgesetzt.

Südostasien: Generell ist ein offizielles Pflanzengesundheitszeugnis erforderlich; Einige Länder schreiben die Begasung des gesamten Schiffscontainers vor.

Vorab klären: Ob „wurzelnackte“ Setzlinge oder Setzlinge mit intaktem „Erdballen“ (Wurzelballen) zulässig sind; ob ein Ursprungszeugnis erforderlich ist; und ob das IPPC-Begasungszeichen auf Holzverpackungsmaterialien erforderlich ist. 


II. Kompletter inländischer Exportabfertigungsprozess (lokale Quarantäneinspektion → Hafenzollanmeldung und -freigabe)

Stufe 1: Vorbereitung der Waren und Vorbehandlung des Baumschulbestands (muss vor der Inspektionserklärung abgeschlossen werden)

Bodenentfernung: Die überwiegende Mehrheit der Länder verbietet strikt die Einfuhr von natürlichem Boden; Daher müssen die Wurzeln wurzelnackter Sämlinge gewaschen und die Erdballen aus zu Ballen und Sackleinen gepacktem Material durch sterile Wachstumsmedien ersetzt werden.

Schädlings- und Krankheitsbekämpfung: 7–15 Tage vor dem Export muss der gesamte Baumschulbereich mit Insektiziden und Fungiziden besprüht werden; Kranke Blätter und Insektennester müssen entfernt werden, um sicherzustellen, dass keine lebenden Insekten, Insekteneier und Krankheitsherde vorhanden sind.

Verpackungsstandards: Verwenden Sie atmungsaktive Kartons oder Kunststoffkisten. Umverpackungen aus Holz müssen das IPPC-Begasungszeichen tragen. Bei wurzelnackten Sämlingen müssen die Wurzeln umwickelt werden, um die Feuchtigkeit zu speichern; Für Luftfracht ist eine temperaturgeführte Verpackung erforderlich.

Vorbereitung der Dokumentation: Außenhandelsvertrag, Handelsrechnung, Packliste, Aufzeichnungen über die Selbstkontrolle des Kindergartens und eine Kopie der Registrierungsbescheinigung des Kindergartens.


Phase 2: Erklärung zur örtlichen Zollkontrolle (die Kernphase der gesetzlichen Inspektion; Erklärung 1–2 Tage vor dem Versand)


Deklarationskanäle: „Single Window“-System für den internationalen Handel / „Internet + Zoll“-Plattform; Die Übermittlung elektronischer Prüfbelege erfolgt über diese Kanäle.

Zollquarantäne und Inspektionsumfang vor Ort:

Überprüfung der Sorte, Menge und lateinischen wissenschaftlichen Namen des Baumschulbestands anhand der Begleitdokumente.

Untersuchung von Pflanzen: Prüfung auf das Vorhandensein lebender Insekten, Pilzkrankheiten, Unkrautsamen oder Erdreste.

Inspektion von Kultivierungsmedien, Umverpackungen und IPPC-Markierungen.

Verdächtige Proben können zur Untersuchung auf Quarantäneschädlinge an ein Labor geschickt werden.

Umgang mit Quarantäneergebnissen:

Konform: Der Zoll stellt eine elektronische „Freigabebescheinigung für Exportgüter“ aus und stellt ein offizielles Pflanzengesundheitszeugnis aus; Das Zertifikat wird mit der Sendung transportiert.

Nicht konform: Begasungen oder chemische Behandlungen zur Schädlingsbekämpfung können zulässig sein, gefolgt von einer erneuten Inspektion. Können die Probleme durch eine Behandlung nicht behoben werden, ist die gesamte Charge vom Export ausgeschlossen und muss zurückgegeben oder vernichtet werden. Stufe 3: Hafenzollanmeldung und -freigabe (bei Ankunft der Fracht am Terminal/Flughafenzolllager)


Hochladen von Zollanmeldungsdokumenten in das „Single Window“-System:

Grundlegende Dokumente: Zollvollmacht, Vertrag, Handelsrechnung, Packliste, elektronische Zollabfertigungsbescheinigung für Exportgüter, Pflanzengesundheitszeugnis;

Zusätzliche Dokumente: Ursprungszeugnis, CITES-Genehmigung (Genehmigung für gefährdete Arten), Begasungszertifikat (wie vom Zielland gefordert);

Überprüfung der Zollsystemdokumente + stichprobenartige Inspektion/Verifizierung:

Papierlose Überprüfung von Dokumenteninformationen; Bei Ladung, die zur Inspektion vorgemerkt ist, wird eine Vor-Ort-Überprüfung der Sämlinge, Verpackungen und Zertifikate durchgeführt.

Bei der Inspektion wurden keine Anomalien festgestellt → System gibt Fracht frei → Fracht wird für den Export auf ein Schiff/Flugzeug verladen;


Hinweis: Sobald die Quarantänekontrolle vor Ort erfolgreich abgeschlossen wurde, kann die Zollanmeldung für den Export in jedem Hafen im ganzen Land bearbeitet werden.


III. Einfuhrabfertigungsprozess im Zielland (Übersee) – (Käufer ist verantwortlich; Verkäufer kooperiert durch Bereitstellung der erforderlichen Dokumente)

1. Vorabübermittlung der Dokumente an den Käufer (vor Ankunft der Fracht)

Gescannte Kopien der vollständigen Freigabedokumente: Originales Pflanzengesundheitszeugnis, Ursprungszeugnis, Handelsrechnung, Packliste, Frachtbrief/Luftfrachtbrief, Begasungszertifikat, CITES-Genehmigung (falls zutreffend).

2. Zoll- und Quarantäneerklärung am Zielhafen

Der Importeur/örtliche Zollagent reicht eine Erklärung bei der landwirtschaftlichen Quarantänebehörde des Ziellandes ein;

Vor-Ort-Kontrolle durch offizielle Quarantänebeamte:

Überprüfung der Echtheit des offiziellen chinesischen Pflanzengesundheitszeugnisses, der Sämlingssorten, der Wachstumsmedien und der Abwesenheit von Schädlingen oder Krankheiten;

Länder wie Australien, Neuseeland und Südkorea schreiben Labortests mittels Zufallsstichproben vor;

Quarantäne-Disposition:

Genehmigt: Sofortige Veröffentlichung; Fahren Sie mit der Zollabfertigung und der Frachtabholung fort.

Schädliche Schädlinge entdeckt: Drei mögliche Vorgehensweisen: ① Begasung des gesamten Behälters zur Schädlingsbekämpfung; ② Isolierung und Kultivierung von Sämlingen zur Beobachtung über einen Zeitraum von 1–3 Monaten; ③ Einreiseverweigerung – Fracht muss an den Ursprungsort zurückgeschickt oder vor Ort vernichtet werden, wobei alle damit verbundenen Verluste vom Versender getragen werden. IV. Checkliste der Kerndokumente für die Zollabfertigung beim Export von Sämlingen

Wesentliche Basisdokumente


Registrierungsbescheinigung für Unternehmen, die Setzlinge und Blumen exportieren;

Vom Zoll ausgestelltes Pflanzengesundheitszeugnis (weltweit anerkannt; obligatorische Überprüfung im Bestimmungshafen);

Zollabfertigungsformular für Exportgüter (elektronisch);

Außenhandelsvertrag, Handelsrechnung und Packliste;

Seefrachtbrief/Luftfrachtbrief;

IPPC-Begasungszertifikat (gilt für Holzverpackungen).


Ergänzende Dokumente (nach Bedarf)

GSP-Ursprungszeugnis (Formular A) / Allgemeines Ursprungszeugnis (CO) (für Zollermäßigungen/-befreiungen);

Gefährdete Setzlinge: Genehmigung für den Import und Export wildlebender Tiere und Pflanzen;

Sterilitätstestbericht für Kultivierungsmedien;

Zusätzliche Quarantäneerklärungen, die das Zielland vorschreibt.


V. Risiken bei der Hochfrequenz-Zollabfertigung und wichtige Punkte zur Vermeidung von Fallstricken

Baumschule fehlt Exportregistrierung: Eine Inspektionserklärung ist nicht möglich, was dazu führt, dass der Export überhaupt nicht möglich ist;

Sämlinge mit natürlicher Erde: Lieferungen nach Europa, Amerika, Australien und Neuseeland werden sofort abgelehnt – der gesamte Container wird zurückgegeben oder zerstört;

Fehler in den Informationen zum Pflanzengesundheitszertifikat: Abweichungen zwischen dem Zertifikat (Sorte, Menge, lateinischer wissenschaftlicher Name) und der tatsächlichen Ladung führen dazu, dass die Ladung im Bestimmungshafen festgehalten wird;

Erkennung von Schädlingen oder Krankheiten: Vor dem Export müssen Entwesungs-/Bekämpfungsmaßnahmen abgeschlossen sein; Eine strenge Schädlingsbekämpfung innerhalb der Gärtnerei ist obligatorisch.

Bei Holzverpackungen fehlt das IPPC-Zeichen: Ausländische Zollbehörden werden den Container zurückhalten und die obligatorische Begasung verursacht erhebliche Kosten.

Ablauf der Quarantänegültigkeit: Pflanzengesundheitszeugnisse haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von 14–21 Tagen; Die Gültigkeit des Zertifikats muss sorgfältig mit dem Abfahrtsplan des Schiffes abgestimmt werden.



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